Stand: 13.08.2026
WochenEnte – Daniel Jacobs
c/o Online-Impressum #1988
Europaring 90
53757 St. Augustin
E-Mail: wochenenteyt@gmail.com
Vollständiges Impressum: mein.online-impressum.de/wochenente
Diese Bedingungen gelten für die Twitch-Erweiterung „WochenEnte TCG" und die Website wochenente.de. Sie betreffen zwei Gruppen:
Die Erweiterung bietet ein Sammelkartenspiel rund um Twitch-Kanäle: Booster, Kartensammlung, Battles zwischen Zuschauern und das Verschmieden von Karten. Der Umfang kann sich weiterentwickeln.
Es besteht kein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Störungen bei Twitch oder beim Hoster können den Dienst zeitweise unterbrechen.
Karten, Booster und DuckCoins sind virtuelle Güter ohne realen Geldwert. Sie können nicht ausgezahlt, gehandelt oder in Geld umgetauscht werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Karte oder eine bestimmte Ziehungswahrscheinlichkeit besteht nicht.
Streamer können die Aufnahme einer eigenen Karte in das Sammelalbum buchen. Die Karte erscheint dann in Boostern, ist verschmiedbar und zählt für die Set-Vervollständigung.
Preis und Laufzeit stehen auf der Buchungsseite und werden vor der Bestellung angezeigt. Die Laufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich danach automatisch um jeweils 12 Monate.
Kündigung: jederzeit möglich, ohne Anmeldung über wochenente.de/kuendigen.html. Sie wirkt zum Ende des bezahlten Zeitraums; bereits gezahlte Beiträge werden dabei nicht erstattet. Das Abonnement muss zusätzlich im eigenen PayPal-Konto beendet werden, damit dort keine weiteren Abbuchungen erfolgen.
Widerruf: Verbrauchern steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Belehrung und das Muster-Widerrufsformular stehen auf der Buchungsseite und liegen der Bestellbestätigung bei. Der Widerruf ist etwas anderes als die Kündigung: bei einem rechtzeitigen Widerruf wird der volle Beitrag erstattet.
Die Freischaltung der Karte erfolgt von Hand, nachdem die Zahlung eingegangen und geprüft ist.
Beim Hochladen eines Motivs bestätigt der Streamer die dort angezeigten Erklärungen zu den Bildrechten. Deren Wortlaut wird zusammen mit der Bestätigung gespeichert und gilt in der Fassung, die beim Hochladen angezeigt wurde. Ergänzend gilt:
Freistellung: Macht ein Dritter wegen eines hochgeladenen Motivs Ansprüche geltend, stellt der Streamer den Anbieter von diesen Ansprüchen und den notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Der Anbieter informiert ihn unverzüglich und stimmt sich vor einem Anerkenntnis oder Vergleich mit ihm ab.
Verbleib nach Vertragsende: Eine bereits veröffentlichte Karte bleibt auch nach dem Ende der Teilnahme im Sammelalbum sichtbar, damit Zuschauer die von ihnen gesammelte Karte weiterhin ansehen können. Neue Verwendungen finden nicht mehr statt. Auf Wunsch des Streamers wird das Bild vollständig gelöscht; die Karte bleibt dann ohne Bild in den Sammlungen bestehen.
Der Anbieter kann ein Motiv ablehnen oder entfernen, wenn es gegen Rechte Dritter oder gegen geltendes Recht verstößt oder erkennbar dazu geeignet ist, andere Nutzer zu beleidigen oder herabzuwürdigen.
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung man regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht – etwa eine geänderte Rechtslage, eine Entscheidung eines Gerichts oder einer Behörde, eine Änderung bei Twitch oder beim Zahlungsdienstleister, oder eine Weiterentwicklung des Dienstes.
Streamer mit laufender Album-Teilnahme werden mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden per E-Mail informiert. Widerspricht der Streamer bis zum Wirksamwerden, endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt und der Beitrag für den noch nicht genutzten Zeitraum wird anteilig erstattet. Auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen.
Der Anbieter kann die Nutzung einschränken oder beenden, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, insbesondere bei:
Folgen für eine bezahlte Album-Teilnahme: Beendet der Anbieter die Teilnahme aus einem Grund, den der Streamer zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Beiträge. Endet die Teilnahme dagegen aus einem anderen Grund – etwa weil der Dienst eingestellt wird – wird der Beitrag für den noch nicht genutzten Zeitraum anteilig erstattet.
Vor einer Beendigung wird der Streamer angehört, soweit das nach den Umständen möglich und zumutbar ist.
Wie personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht in der Datenschutzerklärung.
Für Streamer: Setzt ein Streamer die Erweiterung in seinem Kanal ein, entscheidet er über diesen Einsatz, während der Anbieter Zwecke und Mittel der Verarbeitung bestimmt. Beide gehen insoweit von einer gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO aus. Die Aufgabenverteilung und die Anlaufstelle für betroffene Personen sind in Abschnitt 8 der Datenschutzerklärung beschrieben; diese Beschreibung ist Bestandteil der Vereinbarung nach Art. 26 Abs. 1 DSGVO. Der Anbieter übernimmt die Information der Zuschauer und die Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen. Der Streamer erhält keinen Zugriff auf Daten einzelner Zuschauer. Wendet sich eine betroffene Person an den Streamer, leitet er die Anfrage unverzüglich an den Anbieter weiter.
Es gilt deutsches Recht. Ist der Nutzer Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat der Europäischen Union, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaats unberührt.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).